Auch in diesem Jahr beteiligen wir uns mit einem Sonderpreis für Konzertengagements am Bundeswettbewerb Gesang Berlin. Der Sonderpreis geht an eine Künstlerin/einen Künstler, die/der sich im Hauptwettbewerb im Konzertfach bei der Interpretation Bachscher Werke als besonders förderungswürdig herausgestellt hat.
Der Preis wird durch die Jury der Finalrunden des Hauptwettbewerbs vergeben. Das Preisgeld in Höhe von 5.000€ wird wie bereits zum Wettbewerb 2014 nicht dem/der Interpreten/in ausgezahlt, sondern als unterstützende Finanzierung direkt an den Veranstalter gegeben, der sie/ihn zu einem Konzert (mit Bachscher Vokalmusik, vorzugsweise Kantaten – nicht Passionen/Oratorien) verpflichtet.
Das Preisgeld kann in kleinere Beträge gestückelt werden, um möglichst viele Aufführungsverpflichtungen zu ermöglichen.
Nach Bekanntgabe der Preisträgerin / des Preisträgers können diese und ebenso auch direkt die Veranstalter mit der Johann-Sebastian-Bach-Stiftung in Kontakt treten, Aufführungsmöglichkeiten und Finanzierungswünsche kundtun. Vorstand und Kuratorium der Stiftung entscheiden dann über Höhe und Empfänger.
Wir möchten mit dem Preis und der sehr besonderen Preisgeldvergabe dazu beitragen, jungen, hoffnungsvollen Sängerinnen und Sängern, die sich bei der Interpretation des Bachschen Kantatenwerks besonders ausgezeichnet haben, mehrere Konzertverpflichtungen zu ermöglichen und so einerseits das Kantatenschaffen Bachs weiter bekannt zu machen und andererseits junge Künstlerinnen und Künstler zu fördern.
Preisträger und Veranstalter verpflichten sich, das Engagement unserer Stiftung in ihren Konzertpublikationen (Werbemittel / Programmhefte etc.) darzustellen.
Vorstand und Kuratorium der Stiftung freuen sich auf den Wettbewerb, wünschen ihm einen guten Verlauf und exzellente Teilnehmer/innen. Wir sind sehr gespannt, wer im Spätherbst 2016 Träger/in des Sonderpreises der Johann-Sebastian-Bach-Stiftung sein wird!